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§ Rechtliche Hinweise · Straßenverkehr
Ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Rennstrecken und im Motorsport bestimmt. Eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist ohne entsprechende Eintragung in die Fahrzeugpapiere gemäß § 19 StVZO nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt ohne gültige Abnahme durch eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ).
Der Austausch oder die Modifikation des Katalysators sowie des Ottopartikelfilters (OPF) ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne Eintragung gemäß § 19 StVZO nicht zulässig. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes sind mögliche Folgen.
Jede Veränderung der Motorsteuerungssoftware führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 StVZO, sofern kein gültiges Teilegutachten oder keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt. Eine Eintragung durch einen anerkannten Sachverständigen ist verpflichtend. Ohne Eintragung: ausschließlich für Rennsport / Trackday-Nutzung.
Alle Leistungen gemäß aktuellem deutschen Straßenverkehrsrecht (StVZO) & EU-Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858. Straßenzulassungen auf Anfrage – wir bieten auch straßenzugelassene Lösungen an. Alle rechtlichen Hinweise